Digitalisierung und Bürokratieabbau modernisieren die Arbeitsverwaltung




Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 das „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ beschlossen. Mit diesem Gesetz werden Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer ausgestaltet.